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Maßregelvollzug: Beirat überarbeitet Stellungnahme zu Lockerungen
Das Rheinland-Pfälzische Maßregelvollzugsgesetz schreibt den drei Kliniken des Landes mit forensischen Einrichtungen verbindlich vor, einen Maßregelvollzugsbeirat einzusetzen. Für das Pfalzklinikum gibt es diesen Beirat seit etwa zwei Jahren. Zurzeit bereiten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Stellungnahme vor, bei der es um das Spannungsfeld zwischen Therapie und Sicherheit der Nachbarn geht. In einer Sondersitzung hat sich der Beirat daher mit den klinikeigenen Verfahren zur Gefährdungsabschätzung von Patienten und der Gewährung von Lockerungen befasst.
Ihre Fragen waren u.a.:
1. Welche typischen Lockerungen werden wann gewährt?
2. Welche Lockerungsstufen gibt es, worin unterscheiden sie sich?
3. Welche Maßnahmen sind Pflicht? Was ist gestaltbar? Welche grundsätzlichen Alternativen gibt es zum Konzept der Lockerungen?
Mehr über unsere Arbeit für das Pfalzklinikum finden Sie hier.
Ansprechpartner ist Frank Claus.
September 2018