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Studie zur Bürger*innenauswahl für das nationale Begleitgremium zur Endlagersuche

§ 8 des Standortauswahlgesetzes (Stand AG) legt fest, dass die Auswahl und Benennung von sechs Bürger/innen ins Nationale Begleitgremium Aufgabe des verantwortlichen Minis-ters des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist. Das erste Benennungsverfahren von 2016 bis 2018 hat IKU im Auftrag des BMU durchführt.

Das BMU will nun ein langfristiges Konzept zur Auswahl und Benennung von Bürger/innen im NBG entwickeln. Ganz im Sinne eines lernenden Verfahrens hat IKU im Auftrag des BMU das gelaufene Benennungsverfahrens evaluiert und unsere Empfehlung für ein langfristiges Konzept erarbeitet. Im Mittelpunkt der Evaluierung stand eine qualitative Befragung von siebzehn Expert/innen und beteiligten Bürger/innen mit Telefoninterviews im Herbst 2018.

Wir empfehlen die Beibehaltung des gestuften Verfahrens mit bundesweiter Zufallsauswahl und Bürgerforen zur Qualifizierung in der ersten Stufe. Für die zweite Stufe empfehlen wir die Nutzung eines immer wieder neu zusammengesetzten Wahlgremiums, das alle drei Jahre aus einer neuen Zufallsauswahl hervorgeht.

Die Ergebnisse der Befragung, unsere handlungsleitenden Thesen und die ausführlichen Empfehlungen finden Sie in der Studie.

Ansprechpartner sind Bianca Bendisch und Andreas Kleinsteuber

März 2019